Der Cum-Ex-Skandal kommt die betroffenen Kreditinstitute offensichtlich teuer zu stehen. Aktuelles Beispiel: Die Schweizer Bank J. Safra Sarasin muss dem Drogerieunternehmer Müller nun rund 45 Mio. Euro zurückzahlen, die dieser 2011 in den Luxemburger Sheridan-Fonds investiert hatte. Insgesamt hatte Müller rund 50 Mio. Euro investiert.
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigte damit am Freitag eine Enscheidung des LG Ulm, wonach Müller seinen Kauf faktisch rückgängig machen kann. Die nun wertlosen Anteile des Fonds gehen demnach zurück an das eidgenössische Kreditinstitut. Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Juni 2018 erntete die Bank harte Kritik von den Richtern. "Die Beklagte hat den Ansprüchen bei ihrer Beratung wohl nicht genügt", konstatierten die Juristen.
Demnach habe Sarasin nicht aufgezeigt, wie sie das Geschäftsmodell auf Plausibilität und Seriosität überprüft haben will. Zudem sei Müller auch nicht auf die Risiken des Modells hingewiesen worden. Dennoch habe es die Bank nicht davon abgehalten, die Sheridan-Fonds in großem Stil an vermögende Anleger aus Deutschland und auch aus anderen Ländern zu vertreiben, berichtet das Handelsblatt. Die Verbindung zwischen Sarasin und Sheridan beschäftigt bereits seit 2014 die Staatanwaltschaft Köln.