Die Definition und die Auslegung des Unfallbegriffs haben sich seit Entwicklung der ersten Unfall-Versicherungsbedingungen gewandelt. Unsicherheiten in der Rechtsanwendung sind insbesondere auf Differenzen zwischen dem Verständnis im Alltagssprachgebrauch und der Bedeutung im Rechtssinne zurückzuführen.
Ziel der Arbeit ist es, die mit der Auslegung des Unfallbegriffs zusammenhängenden Probleme und rechtlichen Herausforderungen darzustellen, kritisch zu würdigen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dazu werden zahlreiche problembehaftete Fallgruppen (wie etwa psychische Reaktionen, mehraktige Geschehen, Allergie- und Rettungsfälle) anhand der einzelnen Tatbestandselemente näher beleuchtet. Zugleich werden sie einem Vergleich mit Unfallbegriffen inner- und außerhalb des Privatversicherungsrechts (u.a. § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII) unterzogen.
Dabei setzt sich der Autor intensiv mit der Frage nach einem allgemeinen Unfallbegriff im Versicherungsrecht und den seinen Kern prägenden Elementen auseinander.
Zugleich wird untersucht, welche Auswirkungen die Übernahme der Unfalldefinition aus den Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG im Rahmen der VVG-Reform 2008 nach sich gezogen hat.